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Die Organisation der Corona-Schutzimpfungen in den Arztpraxen wird ein Stück einfacher: Nach Angabe der Europäischen Arzneimittelagentur kann der COVID-19-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer aufgetaut und unverdünnt nun für einen Monat bei Kühlschranktemperaturen von 2 bis 8 Grad Celsius aufbewahrt werden. Der Hersteller hat die Produktqualität im Zeitraum von 31 Tagen zugesichert. Die erweiterte Lagerungsdauer gilt ab sofort für alle aktuell verfügbaren und zukünftigen Chargen.

Haltbarkeit des verdünnten Impfstoffs unverändert

Innerhalb dieses 31-Tage-Zeitraums ist weiterhin der Transport der aufgetauten, unverdünnten Vials für insgesamt maximal zwölf Stunden möglich. Die Haltbarkeit des verdünnten Impfstoffs verändert sich nicht: Sie beträgt sechs Stunden bei 2 bis 30 Grad Celsius ab dem Zeitpunkt der Verdünnung. Der zubereitete Impfstoff muss in dieser Zeit verabreicht werden.

Aktualisierte Fachinformation zu Comirnaty von Biontech/Pfizer (PDF, 800 KB)

Pressemitteilung Biontech zur längeren Lagerung von Comirnaty (PDF, 22 KB)

Einsatz neue Durchstechflaschen bei Comirnaty

Seit dieser Woche sind außerdem neue Durchstechflaschen des Vakzins Comirnaty in Umlauf, deren Format geringfügig von dem der bisherigen Vials abweicht: Laut Hersteller sind die Behältnisse wenige Millimeter höher und haben einen etwas geringeren Durchmesser. Zudem gibt es neue Etiketten mit der Zusatzinformation „nucleoside modified“ sowie dem Pfizer-Logo in neuem Design. An der Dosiermenge der Durchstechflaschen (sechs Impfdosen) und dem Umgang mit dem Impfstoff hat sich laut Biontech/Pfizer jedoch nichts geändert.

KVNO Praxisinfo | Themen: Haltbarkeit Biontech-Impfstoff, Ende Priorisierung, Impfstoff-Bestellung Betriebsärzte, Impfbescheinigungen, Freiwilligenregister, neuer Impfpass (PDF, 700 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.