Änderungen wird es in Kürze bei der Bestellung und Auslieferung des Impfzubehörs geben. Nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Allgemeinverfügung, nach der das Impfzubehör ab 4. Oktober nicht mehr zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werden soll. Die Arztpraxen sollen Spritzen, Kanülen sowie gegebenenfalls NaCL-Lösung dann entsprechend ihres Bedarfs und auch in größeren Mengen bestellen können. Die Kosten für das Impfzubehör werden weiterhin vom Bund übernommen.
Die Umstellung soll Anfang Oktober erfolgen. Das hätte zur Folge, dass Arztpraxen mit der Impfstofflieferung am 27. September letztmalig das Zubehör zusammen mit dem Impfstoff geliefert bekommen. Damit müssen Praxen voraussichtlich bereits für die Impfwoche vom 4. bis 10. Oktober das Impfzubehör separat bestellen.
Die Bestellungen müssen aber nicht zeitgleich mit der Impfstoffbestellung erfolgen. Sie sind jederzeit möglich. Die Lieferung des Zubehörs soll in der Regel zwei Tage nach der Bestellung erfolgen. Weitere Details zur Bestellung des Impfzubehörs werden voraussichtlich erst Anfang nächster Woche feststehen. Wir werden Sie entsprechend informieren.
Kritik an kurzfristiger Umstellung
Die KBV hat sich gemeinsam mit den Apothekern und dem Großhandel mehrfach beim BMG dafür eingesetzt, die Umstellung der Bestellung des Impfzubehörs zu verschieben oder wenigstens die Details früher bekanntzugeben, sodass sich die Praxen mit Vorlauf auf den geänderten Ablauf vorbereiten können. „Es ist einfach ärgerlich, dass der Bund die Hinweise aus den KVen immer wieder übergeht und durch kurzfristige Eingriffe in die Impfprozesse die Praxen zusätzlich belastet. Respekt vor der Leistung der Niedergelassenen in der Impfkampagne sieht anders aus“, kritisiert KVNO-Chef Dr. med. Frank Bergmann.