In unserer KVNO-Praxisinformation vom 12. Juli haben wir Sie darüber informiert, dass Praxen und beauftragte Teststellen ab 1. August nur noch dann Bürgertests abrechnen dürfen, wenn sie an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen und technisch dazu in der Lage sind, Testergebnis und Testzertifikat an die CWA zu übermitteln. Um das von T-System betriebene CWA-Schnelltestportal sicher zum 1. August nutzen zu können, empfahl der Bund allen Praxen und Teststellenbetreibern, die noch keine Anbindung an die CWA haben, sich bis 14. Juli bei T-Systems dafür zu registrieren.
Nach Intervention durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen des kurzen Umsetzungszeitraums hat das Bundesgesundheitsministerium nun erklärt, dass vorerst die Vorlage der Registrierungs-Anfrage für das Schnelltestportal ausreicht, um ab August durchgeführte Bürgertests weiterhin vergütet zu bekommen. Dafür werde T-Systems zeitnah nach Eingang der Registrierung eine Bestätigung erstellen. Die E-Mail-Adresse für Ihre Registrierungsanfrage lautet:
registrierung.labore.Pandemietest@t-systems.com
Hinweis: Die in unserer Praxisinformation vom 12. Juli mitgeteilte Registrierungsadresse enthielt einen Fehler. Die hier angegebene Adresse ist richtig.
Weitere Informationen
Für Fragen zur Registrierung und zur Bedienung des Schnelltestportals hat T-Systems eine Hotline eingerichtet. Zu erreichen ist sie montags bis sonntags von 6 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0620 – 2274 3730.
Als Kassenärztliche Vereinigung sind wir für Bereitstellung, technische Anbindung und Nutzung der CWA nicht zuständig. Fragen dazu können wir daher nicht beantworten. Informationen erhalten Sie hier: