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In unserer KVNO-Praxisinformation vom 12. Juli haben wir Sie darüber informiert, dass Praxen und beauftragte Teststellen ab 1. August nur noch dann Bürgertests abrechnen dürfen, wenn sie an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen und technisch dazu in der Lage sind, Testergebnis und Testzertifikat an die CWA zu übermitteln. Um das von T-System betriebene CWA-Schnelltestportal sicher zum 1. August nutzen zu können, empfahl der Bund allen Praxen und Teststellenbetreibern, die noch keine Anbindung an die CWA haben, sich bis 14. Juli bei T-Systems dafür zu registrieren.

Nach Intervention durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen des kurzen Umsetzungszeitraums hat das Bundesgesundheitsministerium nun erklärt, dass vorerst die Vorlage der Registrierungs-Anfrage für das Schnelltestportal ausreicht, um ab August durchgeführte Bürgertests weiterhin vergütet zu bekommen. Dafür werde T-Systems zeitnah nach Eingang der Registrierung eine Bestätigung erstellen. Die E-Mail-Adresse für Ihre Registrierungsanfrage lautet:

registrierung.labore.Pandemietest@t-systems.com

Hinweis: Die in unserer Praxisinformation vom 12. Juli mitgeteilte Registrierungsadresse enthielt einen Fehler. Die hier angegebene Adresse ist richtig.

Weitere Informationen

Für Fragen zur Registrierung und zur Bedienung des Schnelltestportals hat T-Systems eine Hotline eingerichtet. Zu erreichen ist sie montags bis sonntags von 6 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 0620 – 2274 3730.

Als Kassenärztliche Vereinigung sind wir für Bereitstellung, technische Anbindung und Nutzung der CWA nicht zuständig. Fragen dazu können wir daher nicht beantworten. Informationen erhalten Sie hier:

Informationen für Schnelltestpartner

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.