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Aufgrund des sich verschärfenden Infektionsgeschehens hat der Gesetzgeber wieder kostenlose Schnelltests auf SARS-CoV-2 für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Die entsprechend geänderte Testverordnung ist am Wochenende in Kraft getreten.

Auch Praxen können somit grundsätzlich wieder präventive Bürgertestungen durchführen und im Rahmen der Quartalsabrechnung abrechnen. Der Abstrich einer Bürgertestung wird mit acht Euro honoriert (SNR 88310B), als Sachkostenpauschale sind 3,50 Euro abrechenbar (SNR 88312B). Die Vergütung schließt die Beratung und das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses über das Testergebnis inklusive COVID-19-Testzertifikat ein. Weitere Voraussetzung: Praxen müssen an die Corona-Warn-App angebunden sein, um auf Wunsch der getesteten Person das Ergebnis in die App übermitteln zu können. Praxen können dazu das CWA-Schnelltestportal nutzen, das die Firma T-Systems im Auftrag der Bundesregierung kostenfrei bereitstellt.

CWA-Schnelltest-Portal

Zusätzlich verpflichtet die Corona-TeststrukturVO des Landes NRW Leistungserbringer von Bürgertests dazu, bis 24 Uhr eines Tages die Zahl durchgeführter Bürgertests und der positiven Testergebnisse mittels eines automatisierten Meldeverfahrens zu melden. Ebenfalls ist eine Wiederaufnahme der Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde mitzuteilen. Wenn Sie erstmals Bürgertestungen anbieten möchten, müssen Sie sich dafür bei der unteren Gesundheitsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt formlos per E-Mail anmelden. Die zuständige Behörde teilt Ihnen dann per E-Mail eine Teststellennummer zu, die im Meldeverfahren anzugeben ist.

Fällt der Bürgertest positiv aus, muss zur Bestätigung einer Corona-Infektion ein PCR-Test durchgeführt werden.

Unsere aktualisierte Vergütungsübersicht zu den verschiedenen Testkonstellationen (PDF, 900 KB)

KVNO Praxisinfo | Themen: höheres Impfhonorar, Appell KVNO-Vorstand, Impfstoff KW 47, STIKO-Empfehlung, Bürgertests (PDF, 200 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.