Der Deutsche Bundestag hat heute das 2. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Damit werden unter anderem Tests in einem weiteren Umfang möglich – zum Beispiel auch dann, wenn ein Patient keine Symptome zeigt. Die Kosten für Tests auf das Coronavirus oder Antikörpertests soll die Gesetzliche Krankenversicherung tragen. Tests für nicht GKV-Versicherte sollen aus dem Gesundheitsfonds bezahlt werden. Auch Gesundheitsämter können zukünftig über die GKV abrechnen. Die Details muss eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit regeln.
Besonders in Pflegeheimen soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden, um Infektionen früh zu erkennen und Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden dann anonymisiert an das RKI übermittelt.
„Die grundsätzliche Klärung der Kostenträgerschaft für dringend notwendige Tests auf SARS-CoV-2 begrüßen wir. Vor allem in den Pflegeheimen, deren Bewohner das größte Risiko tragen, sehr ernst bis lebensgefährlich an einer Corona-Infektion zu erkranken, sind regelmäßige Reihentestungen – auch des Personals – unerlässlich“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. „Jetzt ist es wichtig, die GKV so schnell wie möglich in einer Verordnung zur Kostenübernahme der Tests zu verpflichten, damit die niedergelassenen Ärzte, die ja vermehrt testen sollen, dabei Rechtssicherheit haben – auch, was bereits erfolgte Tests zum Beispiel im Auftrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes angeht“, fordert Bergmann.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun den Auftrag, die Einzelheiten zur Kostenregelung von präventiven (Reihen-)Tests auf das Coronavirus in einer Verordnung festzulegen. Das bedeutet: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden symptomunabhängige Tests – auch in Pflegeheimen – noch nicht von der GKV bezahlt. Abrechenbar sind zunächst nur medizinisch notwendige Tests nach den Kriterien des RKI. Wir informieren Sie, sobald weitere Informationen vorliegen.
Praxisinfo: Themen: PCR-Tests, Schutzmaterial-Lieferungen und Masken-Rückruf (PDF, 900 KB)