Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht richtet. Die Richter kamen in ihrem Beschluss zu der Auffassung, dass die Impflicht zwar in die Grundrechte der Betroffenen eingreife. Dies sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber habe im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssten die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.