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Das Bundeskabinett hat eine neue Corona-Einreiseverordnung (Corona-EinreiseV) beschlossen, die zum 14. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Als Grund dafür nannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass Auslandsreisen in Risikogebiete aufgrund der Pandemie-Lage derzeit unangebracht seien. Zudem solle auf diese Weise die Ausbreitung von Virusmutationen verhindert werden. Laut NRW-Gesundheitsministerium ersetzt die Verordnung des Bundes die bestehende Corona-EinreiseV des Landes NRW.

Mit der neuen Regelung gibt es eine Testpflicht für alle Einreisenden aus einem durch das Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten ausländischen Risikogebiet. Betroffene müssen sich spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen und bis zum Erhalt des Testergebnisses in häuslicher Quarantäne absondern. Im Falle eines positiven Testergebnisses verlängert sich die Quarantäne. Einreisende aus Gebieten, die besonders hohe Inzidenzen aufweisen (Hochinzidenz-Gebiet) oder in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind (Virusvarianten-Gebiet), müssen sich bereits vor der Einreise (max. 48 Stunden vor Einreise) testen lassen und einen entsprechenden Nachweis über das negative Testergebnis mit sich führen. Kriterien für eine besonders hohe Inzidenz sind in der Verordnung nicht weiter definiert. Informationen dazu gibt es beim RKI.

Test-Kosten tragen Reisende

Die Testpflicht gilt für Personen, die sich in den vergangenen zehn Tagen vor Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Sie müssen auch die elektronische Einreiseanmeldung unter einreiseanmeldung.de nutzen.  Ausnahmen gelten z. B. für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit aus einem Risikogebiet einreisen (Grenzpendler). Die Kosten für den Corona-Test müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

Die Umsetzung der Quarantäneregelungen erfolgt durch Rechtsverordnungen der Bundesländer. Die vom Land NRW angeordneten Quarantänepflichten gelten daher weiterhin.

RKI-Risikogebiete

Corona-EinreiseV des Bundes

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstart, Impfzentren, Bundesweite Testpflicht, Kinderkrankengeld (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.