Bundesverfassungsgericht: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist rechtens
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht richtet.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat gestern eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht richtet.
Der Deutsche Bundestag hat gestern das „Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ beschlossen.
19 von 20 Corona-Patienten sind ambulant versorgt worden. Haus- sowie Fachärztinnen und -ärzte haben 88,2 Millionen Mal gegen COVID-19 geimpft – Ende Dezember allein knapp fünf Millionen Dosen innerhalb einer Woche.
Auch in den vergangenen Monaten hat die KV Nordrhein ihre Mitglieder regelmäßig mit Schutzmaterial versorgt – zuletzt im April mit der Ausgabe eines großen Kontingents an Schutzmasken des BMG.
Anfang Mai hat die Rezeptprüfstelle Duderstadt weitere Prüfanträge wegen der Verordnung von Impfstoffen auf dem falschen Bezugsweg versandt.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) will aus dem bisherigen Verlauf der Corona-Pandemie Lehren ziehen, um im Falle einer erneuten Corona-Welle im kommenden Winter effektiver und effizienter handeln zu können.