Praxisinfo | Entschädigungsanspruch bei angeordneter Praxisschließung
Über eine eventuell notwendige Praxisschließung nach einem positiven Test auf das Coronavirus entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Über eine eventuell notwendige Praxisschließung nach einem positiven Test auf das Coronavirus entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Der gemeinsame Krisenstab des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums der Gesundheit hat am Dienstag, 3. März, beschlossen, medizinische Schutzausrüstung zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser und Bundesbehörden zu beschaffen.
Die KV Nordrhein empfiehlt, sich zur Verfügbarkeit von Desinfektionsmitteln mit der Apotheke vor Ort abzusprechen.
Die Praxisinfo bietet einen schnellen Überblick, wie in der Praxis…