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Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat nach unseren Kenntnissen eine Information des Bundesgesundheitsministeriums zum Bestell- und Auslieferungsprozess des Kinderimpfstoffs von Biontech/Pfizer an einen uns nicht bekannten Verteiler weitergeleitet, in der sich in Bezug auf die Verdünnung des Impfstoffs ein Fehler eingeschlichen hat. Das MAGS hat auch umgehend eine Korrektur hinterhergeschickt.

Da aus unserer Sicht nicht auszuschließen ist, dass die Information des MAGS auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erreicht haben kann, fassen wir hier die wichtigsten Hinweise zu Rekonstitution und Dosierung des Kinderimpfstoffs von Biontech/Pfizer noch einmal zusammen. Über die Bestellung des Impfstoffs haben wir in unserer Corona-Praxisinformation vom 1. Dezember bereits informiert.

Rekonstitution und Dosierung von Comirnaty für 5- bis 11-Jährige

Der Impfstoff für die Kinderimpfung wird in gesonderten Vials ausgeliefert werden, weil er für Kinder geringer dosiert ist als der Impfstoff für Erwachsene. Hier die bisher bekannten Unterschiede zwischen den Formulierungen:

 Comirnaty® ab 12 JahrenComirnaty® für 5- bis 11-Jährige
Dosis30 µg/Dosis10 µg/Dosis
KappenfarbeViolettOrange
Dosen/Vial610
Rekonstitution mit:1,8 ml NaCl 0,9 %1,3 ml NaCl 0,9 %
Applikation0,3 ml pro Dosis0,2 ml pro Dosis
Haltbarkeit 2°C bis 8°C1 Monat10 Wochen
Haltbarkeit 8°C bis 30°C2 Stunden12 Stunden
Haltbarkeit 2°C bis 30°C, geöffnet6 Stunden12 Stunden

Die Impfung wird ebenfalls mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen durchgeführt. Eine Empfehlung der STIKO liegt noch nicht vor, wird aber noch für den Dezember erwartet.

Haftungsregelung gilt auch für Kinderimpfung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte kein Haftungsrisiko für Impfschäden tragen, wenn sie die Impfung ordnungsgemäß durchführen. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Impfverordnung mit einem für sie zugelassenen Impfstoff geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen. Der Anspruch auf die Impfung ist laut KBV nun auch für Kinder ab 5 Jahre in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt.

KVNO Praxisinfo | Themen: Bestellkürzungen für Impfung, Comirnaty für Kinderimpfungen, Telefon-AU verlängert (PDF, 210 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.