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Derzeit werden die ersten Tests zum Direktnachweis von SARS-CoV-2-Antigenen in den Markt eingeführt. Sie werden vermutlich im Laufe des 4. Quartals verfügbar sein. Der Bewertungsausschuss hat deshalb schon jetzt für entsprechende Antigentests eine neue EBM-Ziffer eingeführt: die GOP 32779. Sie wird mit 10,80 Euro vergütet und ist vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz nur von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie berechnungsfähig. Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär. Vertragsärztinnen und -ärzte beauftragen den Antigentest mit Muster 10 und Angabe der GOP 32779, sofern dieser verfügbar ist und als medizinisch sinnvoll erachtet wird.

Keine Abrechnung von Schnelltests

Die neue Leistung umfasst nicht den Nachweis von Antigenen per Schnelltest: Untersuchungen mittels vorgefertigter Reagenzträger, sogenannte Point-of-Care-Tests (POCT), sind nicht über die GOP 32779 berechnungsfähig.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, kann aufgrund nur wenig belastbarer Daten zur Testgüte von POC-Tests, die zudem breit streuen, im vertragsärztlichen Bereich derzeit keine Handlungsempfehlung gegeben werden. Darüber hinaus sind auch die besonderen Anforderungen des Arbeitsschutzes bei der Testdurchführung zu berücksichtigen.

KVNO Praxisinformation | Themen: Vereinbarungen über Satzungsimpfungen, Corona-Antigentest und Vergütung von Corona-Abstrichen (PDF, 600 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.