Nutzer der Corona-Warn-App, die einen Warnhinweis erhalten, können sich auf SARS-CoV-2 testen lassen. Die Abstrichentnahme kann durch Vertragsärzte erfolgen – auch dann, wenn die Person keine Symptome zeigt. Die ärztliche Leistung ist unter der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 abrechenbar (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 18. Juni 2020). Der Bewertungsausschuss hat nun klargestellt, dass die GOP auch bei einem Arzt-Patienten-Gespräch im Zusammenhang mit einer möglichen Testung abgerechnet werden kann. Das heißt: Gespräch und/oder Abstrich gehören zum abrechenbaren Leistungsinhalt der GOP. Sie ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und wird mit 91 Punkten bewertet.
Die Anpassung erfolgt, weil laut Robert Koch-Institut bei der Meldung „erhöhtes Risiko“ auf eine
SARS-CoV-2-Infektion durch die Corona-Warn-App bei Personen ohne Symptome ein Gespräch zur Einschätzung eines relevant erhöhten Infektions- oder Weiterverbreitungsrisikos durchgeführt werden sollte. Sie erfolgt rückwirkend zum 15. Juni.
Weitere Informationen – Beschluss des Bewertungsausschusses Beschluss des Bewertungsausschusses (Stand: 15.06.2020, PDF, 93 KB)
Praxisinfo: Einreisebeschränkungen, Corona-Warn-App (PDF, 520 KB)