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Nutzer der Corona-Warn-App, die einen Warnhinweis erhalten, können sich auf SARS-CoV-2 testen lassen. Die Abstrichentnahme kann durch Vertragsärzte erfolgen – auch dann, wenn die Person keine Symptome zeigt. Die ärztliche Leistung ist unter der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 02402 abrechenbar (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 18. Juni 2020). Der Bewertungsausschuss hat nun klargestellt, dass die GOP auch bei einem Arzt-Patienten-Gespräch im Zusammenhang mit einer möglichen Testung abgerechnet werden kann. Das heißt: Gespräch und/oder Abstrich gehören zum abrechenbaren Leistungsinhalt der GOP. Sie ist einmal am Behandlungstag berechnungsfähig und wird mit 91 Punkten bewertet.

Die Anpassung erfolgt, weil laut Robert Koch-Institut bei der Meldung „erhöhtes Risiko“ auf eine
SARS-CoV-2-Infektion durch die Corona-Warn-App bei Personen ohne Symptome ein Gespräch zur Einschätzung eines relevant erhöhten Infektions- oder Weiterverbreitungsrisikos durchgeführt werden sollte. Sie erfolgt rückwirkend zum 15. Juni.

Weitere Informationen – Beschluss des Bewertungsausschusses

Beschluss des Bewertungsausschusses (Stand: 15.06.2020, PDF, 93 KB)

Praxisinfo: Einreisebeschränkungen, Corona-Warn-App (PDF, 520 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.