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Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen, um die Betriebsbereitschaft der 53 Impfzentren in Nordrhein- Westfalen zur Durchführung der Corona-Schutzimpfungen herzustellen. In Nordrhein werden es 28 Impfzentren sein. Die Städte und Kreise kümmern sich dabei um Organisation und Logistik, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) um das medizinische Personal, die Terminvergabe und die Durchführung der Impfungen, sobald ein Impfstoff verfügbar ist. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit allerdings noch nicht präzise vorherzusagen – aus diesem Grund sind zurzeit auch noch keine Terminvergaben für eine Impfung möglich. Nach jetziger Lage können die Impfzentren voraussichtlich im Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen.

Fest steht: Impf-Termine wird es zunächst nur für bestimmte Personengruppen geben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts hat als Basis für eine für kommende Woche erwartete Rechtsverordnung eine empfehlende Priorisierung erarbeitet, die zeitnah offiziell in Kraft treten soll. Der STIKO-Entwurf empfiehlt die Impfung zunächst vorrangig für:

  • Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von 80 Jahren und älter
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19-Patienten)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z. B. in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • und andere Beschäftigte in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern

Diese Personengruppen müssen laut STIKO besonders geschützt werden, weil sie ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben bzw. einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

“Auch Schutz der Niedergelassenen sollte Priorität haben”

Wichtig sei auch der Schutz derjenigen Ärztinnen, Ärzte und Helferinnen, die in den Impfzentren und den mobilen Teams, aber auch bei der Versorgung von COVID19-Patienten in den Praxen und im Notdienst ebenfalls einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, die STIKO-Empfehlungen. “Auf sie können wir in den kommenden Monaten nicht verzichten.”

Wenn in absehbarer Zeit Impfstoffe zur Verfügung stehen, die einfacher zu handhaben sind, sollte das Impfen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für alle Impfwilligen ermöglicht werden, fordert Bergmann. Bis dahin erfolgt die Impfung in den zentral eingerichteten Impfzentren sowie durch mobile Teams beispielsweise in Senioren- und Pflegeheimen.

Keine Impfung ohne Termin

Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum ist, dass man zu einer der impfberechtigten Personengruppen zählt und vorab einen Termin vereinbart. Ein spezielles Terminmanagementsystem wird derzeit erarbeitet. Geplant ist, dass Impftermine über die zentrale und kostenlose Telefon-Hotline 116 117 vereinbart werden können.

Im Moment werden noch viele Einzelheiten rund um die Terminvergabe für die Corona-Impfungen abgestimmt. Die KV Nordrhein wird die Ärzte und Bürger zeitnah über die weiteren Schritte und das genaue Prozedere informieren.

KVNO Praxisinfo | Themen: Aufbau Impfzentren, Zuschläge für ambulantes Operieren, FFP-2-Masken für Risikopatienten, Experten beantworteten Ärzte-Fragen (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.