Da die Impfstoffmenge von Biontech/Pfizer noch begrenzt ist, gleichzeitig aber die ersten Wiederholungsimpfungen mit dem Vakzin in den Praxen anstehen, sollen Vertragsärztinnen und -ärzte den Impfstoff von Biontech/Pfizer in den letzten zwei Maiwochen vorrangig für Zweitimpfungen nutzen. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert (vgl. auch unsere Corona-Praxisinformation vom 6. Mai).
Insgesamt wird der Bund für die Woche vom 17. bis 23. Mai (KW 20) rund 2,6 Millionen Impfstoffdosen für die Arztpraxen bereitstellen, davon 1,6 Millionen von Biontech/Pfizer und etwa eine Million Dosen von Astrazeneca. In der Folgewoche bleibt die Biontech-Impfstoffmenge noch unverändert.
Bestellmenge für die Woche vom 17. bis 23. Mai
Bestellen Sie Ihren Impfstoff für nächste Woche bitte bis zum morgigen Dienstag, 12 Uhr, bei Ihrer Apotheke. Geben Sie für die Zweitimpfungen mit Comirnaty auf einem separaten Rezept (Muster 16) möglichst nur die Anzahl der Dosen an, die sie in der Woche vom 6. bis 11. April verimpft haben (6 Wochen Abstand). Es gibt dafür keine Obergrenze. Impfstoffbestellungen für Zweitimpfungen mit dem Biontech-Impfstoff werden prioritär beliefert.
Für Erstimpfungen können maximal zwei Vials von Biontech/Pfizer pro Arzt bestellt werden. Die KBV weist darauf hin, dass möglicherweise nicht jeder Arzt mit Comirnaty für Erstimpfungen beliefert werden kann. Das ist abhängig von der Bestellmenge für die prioritären Zweitimpfungen.
Für die Bestellung des Impfstoffes von Astrazeneca gibt es keine Obergrenze. Geben Sie für Vaxzevria auf dem Rezept einfach die gewünschte Anzahl an Dosen an.
Beispiel: Rezept für Erstimpfungen
„Erstimpfungen: 12 Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör und xx Impfstoffdosen Vaxzevria plus erforderliches Impfzubehör“
Beispiel: Rezept für Zweitimpfungen
„Zweitimpfungen: xx Impfstoffdosen Comirnaty plus erforderliches Impfzubehör“
BMG: Erst- und Folgeimpfungen bei einer Stelle
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat erneut darauf hingewiesen, dass Erst- und Folgeimpfungen bei derselben Stelle erfolgen sollen – also beide im Impfzentrum oder beide in der Vertragsarztpraxis. Dies sei essentiell, um die komplexe Planung bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen auf die Länder sowie zwischen Impfzentren und Arztpraxen bestmöglich zu gewährleisten.