Site Loader

Mit der am 16. November 2021 in Kraft getretenen Änderung der Corona-Impfverordnung bekommen Vertragsärzte eine höhere Vergütung für Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (vgl. Corona-Praxisinformation vom 15. November). Für die Aufwertung der Corona-Impfung sowie die Abrechnung der Wochenendzuschläge (inkl. Impfungen an gesetzlichen Feiertagen) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung weitere Symbolziffern bereitgestellt. Der Wochenendzuschlag wird mit der GOP 88325 abgebildet. Die Leistung wird mit einem Sonderupdate in die Praxisverwaltungssysteme aufgespielt.

Wichtig: Um den Praxen die Abrechnung zu erleichtern, wird der Wochenendzuschlag von Seiten der KV Nordrhein automatisch in der Abrechnung berücksichtigt. Für die Praxen ist lediglich darauf zu achten, dass die Impfung genau an dem Tag eingetragen wird, an dem sie auch erbracht wurde.

Pseudoziffern und Vergütung der Corona-Impfung im Überblick

LeistungenPseudozifferVergütung**
Hersteller / ImpfstoffErstimpfungAbschluss-impfungAuffrisch-impfung*Pro Impfung
BioNTech/Pfizer
Impfung allgemeine Indikation88331A88331B88331R28 Euro
Impfung berufliche Indikation88331V88331W88331X
Impfung Pflegeheimbewohner/in88331G88331H88331K
Moderna
Impfung allgemeine Indikation88332A88332B88332R28 Euro
Impfung berufliche Indikation88332V88332W88332X
Impfung Pflegeheimbewohner/in88332G88332H88332K
AstraZeneca
Impfung allgemeine Indikation88333A88333B –28 Euro
Impfung berufliche Indikation88333V88333W –
Impfung Pflegeheimbewohner/in88333G88333H –
Johnson & Johnson
Impfung allgemeine Indikationnur eine Impfung88334 –28 Euro
Impfung berufliche Indikation88334Y –
Impfung Pflegeheimbewohner/in88334I –
Zuschläge und weitere Leistungen zum Impfen
Zuschlag: Impfung an Wochenenden, Feiertagen sowie am 24. und 31.12.88325Wird von der KV automatisch hinzugesetzt
Impfung bitte taggenau dokumentieren
8 Euro
Hausbesuch8832335 Euro
Mitbesuch8832415 Euro
Ausschließliche Impfberatung8832210 Euro
Nachtragung im Impfausweis, wenn nicht in der eigenen Praxis geimpft wurde883552 Euro
Ausstellen eines Impfzertifikats
manuell ohne PVS-Unterstützung883506 Euro
automatisiert mithilfe des PVS883512 Euro
wenn Impfung anderenorts erfolgt ist883526 Euro
*Auffrischimpfungen werden nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission
mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt.
**Die Regelvergütung pro Impfung wurde zum 16. November 2021 von 20 auf 28 Euro
 angehoben.

Kodierung: Zwei Kodes für COVID-19-Impfung

Im Zusammenhang mit einer COVID-19-Schutzimpfung gibt es diese spezifischen ICD-10-GM-Kodes:

  • U11.9 für eine Impfung gegen COVID‐19
  • U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung

Beispiel: Bei einem Patienten besteht die Indikation für eine Impfung gegen COVID-19. Kontraindikationen liegen nicht vor. Der Patient willigt in die Schutzimpfung ein. Sie kodieren:

  • U11.9 G: Notwendigkeit der Impfung gegen COVID‐19, nicht näher bezeichnet

Einen Tag nach der Impfung stellt sich der Patient mit Fieber wieder vor. Andere Ursachen für das Fieber ergeben sich nicht, sodass eine Impfreaktion naheliegt. Sie kodieren:

  • R50.88 G: Sonstiges näher bezeichnetes Fieber
  • U12.9 G: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID‐19‐Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

KVNO Praxisinfo | Themen: 3G am Arbeitsplatz, Corona-Impfung, Bürgertests, Falsche Haftungsbescheide und -befehle (PDF, 900 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.