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Das Robert Koch-Institut (RKI) hat im aktuellen Epidemiologischen Bulletin vom 17. Februar darauf hingewiesen, dass die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 „strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär (i.v.)“ zu erfolgen hat. Das Institut begründet dies mit Forschungsergebnissen im Tiermodell. Dort sei es nach direkter intravenöser Injektion eines mRNA-Impfstoffs zum Auftreten von Perimyokarditis (klinisch und histopathologisch) gekommen. Weiter schreibt das RKI: „Wenngleich akzidentielle intravasale Injektionen bei einer i.m.-Impfstoffapplikation nur selten auftreten, ist bei COVID-19-Impfungen eine Aspiration bei i. m.-Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.

Epidemiologisches Bulletin Nr. 7/2022 vom 17. Februar 2022

KVNO Praxisinfo | Themen: Letzte Schutzmaterialausgabe, Neues Muster OEGD, Corona-Impfung muss intramuskulär erfolgen, Influenzasaison 2022/2023, Spenden für die Ukraine


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