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Der Aufbau der 26 Impfzentren in Nordrhein ist erfolgreich abgeschlossen. Land, Kommunen und die KV Nordrhein sind darauf vorbereitet, die größte Impfaktion der Medizingeschichte zu starten. Mehrere Tausend Ärztinnen, Ärzte und Helfende in Nordrhein haben sich bereits freiwillig für die Mitarbeit in Impfzentren und mobilen Impfteams gemeldet. „Das überwältigende Engagement macht mich froh und stolz. Es zeigt: Auf die Niedergelassenen kann man sich verlassen“, sagt Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. „Es tut gut, Sie bei dieser Mammutaufgabe an unserer Seite zu wissen.“

Voraussichtlich Anfang der kommenden Woche will die europäische Arzneimittelbehörde EMA ihre Entscheidung über die Zulassung des mRNA-Impfstoffes von Biontech/Pfizer treffen. Bereits am heutigen Freitag hat der Bundesgesundheitsminister eine Impfverordnung unterzeichnet, die eine verbindliche Priorisierung der Impfberechtigten auf Basis der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vorgibt. Dass eine Priorisierung notwendig ist, hängt damit zusammen, dass zu Anfang nur verhältnismäßig geringe Mengen an Impfstoff zur Verfügung stehen werden. Es gilt deshalb als ausgemacht, dass als erste Gruppe noch in diesem Jahr die Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe geimpft werden. Sobald der Impfstoff ausgeliefert wird, soll dort nach dem Willen des NRW-Gesundheitsministers auch sofort mit den Impfungen begonnen werden. Als wahrscheinliches Startdatum wird der 27. Dezember genannt.

Pflegeheime und Hausärzte angeschrieben

Die KVNO hat bereits alle Pflegeheime in Nordrhein, die von den Kreisen und kreisfreien Städten als prioritär eingestuft worden sind, angeschrieben und um Unterstützung bei der Organisation der Impfung gebeten. Die Einrichtungen werden ersucht, insbesondere geeignete Räumlichkeiten für die Rekonstitution zur Verfügung zu stellen, außerdem festzustellen, wie viele Personen sich impfen lassen wollen, den Bewohnern vorab über die Impfung aufzuklären und Einwilligungen einzuholen. Die Terminierung läuft über die KVNO. Am Tag der Impfung liefert ein Spediteur im Auftrag des Landes den Impfstoff nach gemeldetem Bedarf direkt an das Pflegeheim, wo er zum vereinbarten Termin von einem mobilen Team aus ärztlichem und nichtärztlichem Personal aufbereitet und an die Bewohner und Mitarbeiter verimpft wird.

Auch mit den Hausärzten und hausärztlichen Internisten, die Patienten in Pflegeheimen betreuen, hat die KVNO bereits Kontakt aufgenommen. „Es wäre von Vorteil, wenn vorrangig die Ärztinnen und Ärzte in Pflegeheimen impfen, die die Patientinnen und Patienten kennen – auch im Hinblick auf etwaige Unverträglichkeiten oder Ängste“, so Bergmann.

Erst wenn weitere Mengen an Impfstoff zur Verfügung stehen, sollen auch die Impfungen in den Impfzentren beginnen. Hier sieht die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, dass zunächst Frauen und Männer über 80 Jahre geimpft werden sollen, weil sie ein besonders hohes Risiko auf einen schweren oder gar tödlichen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung haben. Die Terminvergabe wird über die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes – 116 117 – organisiert, zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich auch online.

Rahmenbedingungen des ärztlichen Einsatzes geklärt

KVNO-Chef Bergmann verweist darauf, dass auch die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Ärztinnen und Ärzten sowie von nicht-medizinischem Personal in den nordrheinischen Impfzentren inzwischen abgestimmt sind: „Wir haben mit dem MAGS die vertraglichen Fragen abschließend geklärt. Alle Ärztinnen und Ärzte, die in Impfzentren und mobilen Impfteams tätig werden, erhalten einen Honorarvertrag, der ihre Aufgaben und die entsprechende Vergütung regelt.“ Für die Tätigkeit im Impfzentrum und in den mobilen Einheiten ist zudem geregelt, dass die Grundsätze der Staatshaftung greifen. Ärztinnen und Ärzte, die sich auf einem der Freiwilligenportale von Land und KVNO bzw. ÄKNO eingetragen haben, erhalten den Vertrag in den nächsten Tagen per Post zugesandt.

KVNO Praxisinfo | Themen: Aufbau Impfzentren, Zuschläge für ambulantes Operieren, FFP-2-Masken für Risikopatienten, Experten beantworteten Ärzte-Fragen (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.