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Schutzsuchende aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Für diese Leistungen können Sie einen ambulanten Schein anlegen und den Kostenträger BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) sowie die Abrechnungsziffern manuell eintragen.

Das Robert Koch-Institut bietet die Anamnese-, Einwilligungs- und Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung mittlerweile auch in ukrainischer Sprache zum Download an:

Darüber hinaus hält das RKI weitere Merkblätter zur Aufklärung vor Impfungen auf Ukrainisch bereit:

KVNO Praxisinfo | Themen: Versorgung von Geflüchteten, Corona-Impfung von Geflüchteten, Cyber-Sicherheitslage

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.