Schutzsuchende aus der Ukraine haben Anspruch auf Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Für diese Leistungen können Sie einen ambulanten Schein anlegen und den Kostenträger BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) sowie die Abrechnungsziffern manuell eintragen.
Das Robert Koch-Institut bietet die Anamnese-, Einwilligungs- und Aufklärungsmerkblätter zur COVID-19-Impfung mittlerweile auch in ukrainischer Sprache zum Download an:
Darüber hinaus hält das RKI weitere Merkblätter zur Aufklärung vor Impfungen auf Ukrainisch bereit: