Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um zunächst nur eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Grund dafür ist, dass verschiedene Regelungen in den Landesverordnungen auf den derzeit möglichen Bürgertestungen und den Einrichtungstestungen beruhen. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für diese Testungen läuft am 30. Juni 2022 aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte am vergangenen Freitag vor der Berliner Presse an, dass auch im Sommer weiterhin Bürgertests angeboten werden können. Die Rahmenbedingungen – u. a. der Kreis der Anspruchsberechtigten – stehen indessen noch nicht fest. Die Coronavirus-Testverordnung steht auf der Tagesordnung der nächsten Gesundheitsministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche.
Bis zum 30. Juni 2022 gilt in NRW also zunächst weiterhin Maskenpflicht u. a. im ÖPNV und in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. Erforderlich ist hierfür ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30), ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.