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Mehrere Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurden und zunächst bis zum Ende des Jahres befristet waren, werden zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert. Das betrifft:

  • Videosprechstunden und die Sonderregelungen zur Psychotherapie
  • Telefonkonsultation
  • Regelung zur Erstattung von Portokosten
  • Verlängerung der Nachweispflicht für fachliche Fortbildungen (vgl. Corona-Praxisinformation vom 6. Oktober)
  • Sonderregelungen für NäPA in Ausbildung und die Fristverlängerung zum Nachweis der Refresher-Fortbildung für die NäPA

Neu aufgenommen in die Corona-Sonderregelungen wurde die Vereinbarung zur transurethralen Therapie mit Botulinumtoxin, die ebenfalls zunächst bis 31. März 2021 gilt. Für die Erteilung der KV-Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen müssen mindesten vier Fortbildungspunkte nachgewiesen werden – anstelle von regulär acht CME-Punkten.

Bereits bestehende Sonderregelungen im Bereich der veranlassten Leistungen gelten weiter. Einen Gesamtüberblick über alle derzeit geltenden Sonderregelungen für die ambulante Versorgung erhalten Sie bei der KBV:

https://www.kbv.de/html/coronavirus.php#content45248

Alle Sonderregelungen für veranlasste Leistungen finden Sie auch beim G-BA:

KVNO Praxisinfo | Themen: Sonderregelungen, Reiserückkehrer (PDF, 480 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.