Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert. Dadurch sind unter anderem weiterhin Folgeverordnungen von häuslicher Krankenpflege sowie Heilmitteln und Hilfsmitteln bei bekannten Versicherten nach telefonischer Anamnese möglich. Zu den Corona-Sonderregelungen gehört auch, dass Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Soziotherapie sowie Heilmitteltherapien per Video durchgeführt werden können, wenn der Patient dem zustimmt und eine persönliche Behandlung aufgrund der aktuellen Pandemielage nicht erfolgen kann.
Bereits im Dezember 2020 hatte der G-BA die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen und für Krankentransportfahrten von COVID-19-positiven Versicherten bis zum 31. März 2021 verlängert. Für den Versand der Verordnung können Praxen das Porto über die Pseudo-Gebührenordnungsposition 88122 (90 Cent) abrechnen.
Ausführliche Informationen zu den Corona-Sonderregelungen finden Sie hier:
Übersicht der KBV: Sonderregelungen für veranlasste Leistungen (PDF, 400 KB)
Alle Sonderregelungen für veranlasste Leistungen beim G-BA