Einreisende aus dem Ausland ohne Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben ab 15. Dezember keinen Anspruch mehr auf einen kostenlosen präventiven Corona-Test. Die Abrechnungsgrundlage dafür entfällt entsprechend. In unserer Corona-Praxisinformation vom 3. Dezember hatten wir bereits über die Änderung der Testverordnung mit Wirkung zum 2. Dezember berichtet. Einen Gesamtüberblick über die verschiedenen Testkonstellationen bietet Ihnen unsere aktualisierte Test-Übersicht:
Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis
KVNO Praxisinfo | Themen: Sonderregelungen, Reiserückkehrer (PDF, 480 KB)