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Die aktuelle Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14. Oktober 2020 sieht auch für Nicht-KV-Mitglieder die Möglichkeit vor, Leistungen und Sachkosten für die Testung von asymptomatischen Patienten bei der KV Nordrhein geltend zu machen.

Derzeit werden die Abrechnungsdetails erarbeitet. Sobald diese feststehen, werden wir auf kvno.de informieren. Die erste Abrechnung nach der neuen Rechtsverordnung erfolgt erst zu Beginn 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt bitten wir von telefonischen und schriftlichen Fragen abzusehen.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.