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Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung können sich ab dieser Woche alle 14 Tage freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Ab Montag kommender Woche gilt dies auch für Beschäftigte in öffentlichen und privaten Schulen. Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Für das Testangebot ist ein abwechselnder Turnus vorgesehen:

Testmöglichkeiten für Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen

  • KW 32 (3.8.–7.8.)
  • KW 34 (17.8.–21.8.)
  • KW 36 (31.8.–4.9.)
  • KW 38 (14.9.–18.9.)
  • KW 40 (28.9.–2.10.)

Testmöglichkeiten für Schulbeschäftigte

  • KW 33 (10.8.–14.8.)
  • KW 35 (24.8.–28.8.)
  • KW 37 (7.9.–11.9.)
  • KW 39 (21.9.–25.9.)
  • KW 41 (5.10.–9.10.)

Für die Testung ist ein Bestätigungsschreiben notwendig, das die Berechtigten von ihrem Arbeitgeber beziehungsweise bei der Schulleitung oder dem Jugendamt erhalten. Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) empfiehlt Personen, die das Testangebot in Anspruch nehmen möchten, sich bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt nach Testmöglichkeiten zu erkundigen und ggf. einen Termin zu vereinbaren. Testungen in Kitas und Schulen sind nicht vorgesehen.

Grundlage des Testangebots ist eine Vereinbarung des MAGS und der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Sie ist unabhängig vom Leistungsgeschehen in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur SARS-CoV-2-Testung.

Hinweise zur Abrechnung der ärztlichen und Laborleistungen finden Sie in unserer Praxisinformation vom 30. Juli.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.