Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will in der kommenden Woche Änderungen der Rechtsverordnung zur Testung von Personen ohne COVID-19-Symptome beschließen. Danach sollen sich alle Einreisende aus dem Ausland grundsätzlich kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen können. Der Vorstand der KV Nordrhein führt dazu aus:
„Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein sind gern bereit, ihre Infrastruktur und ihre Ressourcen zur Bewältigung der Corona-Krise auch unter den Bedingungen einer neuen Rechtsverordnung einzubringen. Dafür haben wir schon während der ersten Welle der Corona-Infektionen zusätzlich zur Regelversorgung unserer Patientinnen und Patienten landesweit und flächendeckend Strukturen zum Testen symptomatischer Personen aufgebaut.
Durch die geplante geänderte Rechtsverordnung des BMG soll der Kreis der für einen Test Berechtigten künftig noch wesentlich ausgeweitet werden – etwa auf sämtliche Einreisende aus dem Ausland. Auch hier sind wir in guter Zusammenarbeit mit dem Land NRW und dem Flughafen Düsseldorf bereits tätig geworden und haben binnen drei Tagen das dortige Abstrichzentrum etabliert, in dem seit Samstag, 25.7., schon über 3.400 freiwillige Corona-Tests von Einreisenden aus Risikogebieten durchgeführt wurden.
Bei allem bewiesenen Engagement der Niedergelassenen muss allerdings auch klar sein, dass ärztliche Arbeitskraft nicht zum Schleuderpreis zu haben ist. Ist der Anreiz zu niedrig, werden sich nicht ausreichend freiwillige Kolleginnen und Kollegen finden, um die eigentlich rechtlich zuständigen – aber hoffnungslos überbeanspruchten örtlichen Gesundheitsbehörden – von dieser Aufgabe zu entlasten.“
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