Die Lage rund um das Testen auf SARS-CoV-2 ist komplex. Anspruchsberechtigt auf einen COVID-19- Test durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind
- Personen mit COVID-19-Symptomen (kurative Tests)
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Meldung auf ein “erhöhtes Infektionsrisiko” erhalten haben
- Reiserückkehrer/Einreisende aus dem Ausland
- Beschäftigte in Schulen und KiTas
- Personen im Auftrag des ÖGD gemäß Rechtsverordnung (RVO) vom 8. Juni 2020
In einer praktischen Kurzübersicht haben wir für Sie alle Testszenarien mit den wesentlichen Informationen zu Leistungsdetails und Abrechnungsvorgaben zusammengefasst. Sie können sich die Übersicht ebenso wie die Langversion mit ausführlicheren Angaben am Ende dieser Meldung herunterladen.
Erinnerung: Bitte tragen Sie sich in unser Online-Meldeportal ein, wenn Sie in Ihrer Praxis die Möglichkeit haben, Abstriche durchzuführen. Sie helfen damit Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der derzeit hohen Nachfrage nach Testungen an ihre Belastungsgrenze kommen. Wichtig: Die Versorgung symptomatischer Patientinnen und Patienten ist Teil des Sicherstellungsauftrags und eine kurative vertragsärztliche Leistung. Die Testung asymptomatischer Personen durch Vertragsärztinnen und -ärzte ist hingegen freiwillig. Wir sind aber die ersten Ansprechpartner sowohl der aus dem Ausland einreisenden asymptomatischen Personen als auch der Lehrer und des KiTa-Personals für die präventive Testung. Um die Nachfrage zu bewältigen, benötigen wir daher die Unterstützung möglichst vieler Kolleginnen und Kollegen. Die Eingabemaske des Meldeportals finden Sie im KVNO-Portal unter kvnoportal.de in der Menüleiste -> “Services” -> Abfrage Corona-Testkapazitäten.
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