Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert. Das bedeutet: Es besteht weiterhin Anspruch auf kostenlose Bürgertests für alle. Auch die Regelung für einen PCR-Bestätigungstest nach positivem Antigen-Schnelltest gilt bis Ende Juni fort. Für Arztpraxen ändert sich also in Bezug auf die Abrechnung und Vergütung von Corona-Tests nichts.
Zu den wenigen Änderungen in der neuen TestV gehört, dass Teststellen und Arztpraxen, die Bürgertests durchführen, nicht mehr zwingend an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen sein müssen, um auf Wunsch der getesteten Person das Ergebnis mittels QR-Code in die App übermitteln zu können. Diese Voraussetzung für die Durchführung von Bürgerstests ist entfallen. Eine weitere Änderung betrifft die Abrechenbarkeit von Verwaltungskosten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Übersicht: Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis
Auch Impfverordnung vor Verlängerung Das Bundesgesundheitsministerium hat außerdem die Verlängerung der Corona-Impfverordnung bis zum 31. Juli 2022 angekündigt. Ein entsprechender Referentenentwurf ist gestern vorgelegt worden. Für Praxen ergeben sich aus dem Entwurf keine Änderungen. Corona-Impfungen können also weiterhin nach den bestehenden Dokumentations- und Abrechnungs-Regelungen durchgeführt werden.