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Das Bundesgesundheitsministerium hat die bestehende Corona-Testverordnung (TestV) in der Fassung vom 11. Februar mit wenigen Änderungen bis 30. Juni 2022 verlängert. Das bedeutet: Es besteht weiterhin Anspruch auf kostenlose Bürgertests für alle. Auch die Regelung für einen PCR-Bestätigungstest nach positivem Antigen-Schnelltest gilt bis Ende Juni fort. Für Arztpraxen ändert sich also in Bezug auf die Abrechnung und Vergütung von Corona-Tests nichts.

Zu den wenigen Änderungen in der neuen TestV gehört, dass Teststellen und Arztpraxen, die Bürgertests durchführen, nicht mehr zwingend an die Corona-Warn-App (CWA) angeschlossen sein müssen, um auf Wunsch der getesteten Person das Ergebnis mittels QR-Code in die App übermitteln zu können. Diese Voraussetzung für die Durchführung von Bürgerstests ist entfallen. Eine weitere Änderung betrifft die Abrechenbarkeit von Verwaltungskosten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Übersicht: Tests auf SARS-CoV-2 in der Arztpraxis

Auch Impfverordnung vor Verlängerung Das Bundesgesundheitsministerium hat außerdem die Verlängerung der Corona-Impfverordnung bis zum 31. Juli 2022 angekündigt. Ein entsprechender Referentenentwurf ist gestern vorgelegt worden. Für Praxen ergeben sich aus dem Entwurf keine Änderungen. Corona-Impfungen können also weiterhin nach den bestehenden Dokumentations- und Abrechnungs-Regelungen durchgeführt werden.

KVNO Praxisinfo | Themen: Corona-Testverordnung, Basisschutzmaßnahmen in NRW, Impfungen Ukraine-Geflüchtete (PDF, 650 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.