Bislang galten Personen, die bereits mit Impfstoffen geimpft sind, die nicht in der EU zugelassen sind, als ungeimpft. Sie sollten eine vollständige Impfserie mit EU-konformen Vakzinen erhalten. Aufgrund neuer Daten hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlung jetzt aktualisiert. Demnach führt eine Grundimmunisierung mit einem inaktivierten Ganzvirusimpfstoff – die STIKO nennt hier CoronaVac von Sinovac (China), Covilo von Sinopharm (China) und Covaxin von Bharat Biotech International Ltd. (Indien) – ergänzt durch eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem Impfschutz, der vergleichbar mit einer dreimaligen mRNA-Impfung ist. Entsprechend empfiehlt die STIKO mit Personen zu verfahren, die mit dem russischen adenoviralen Vektor-Impfstoff Sputnik V von Gamelaya grundimmunisiert sind.
Das heißt also:
- Wer bereits eine vollständige Grundimmunisierung oder eine Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung mit einem der genannten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe erhalten hat, soll im Abstand von mindestens drei Monaten eine einmalige Dosis eines mRNA-Impfstoffs erhalten. Die STIKO weist darauf hin, hierbei den altersabhängigen Einsatz von Comirnaty und Spikevax zu beachten.
- Auch im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der genannten nicht-EU-konformen Impfstoffen soll die mRNA-Impfung frühestens drei Monate nach der Infektion verabreicht werden.
Und wenn bislang nur eine Impfstoffdosis eines nicht zugelassenen Impfstoffs gegeben wurde?
In diesem Fall rät die STIKO zu einer komplett neuen Impfserie mit Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung entsprechend des empfohlenen Impfschemas. Auch für Personen, die andere nicht in der EU zugelassene Impfstoffe als die genannten erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.