Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) hat mitgeteilt, dass sich nun auch Beschäftigte von Schulen des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen freiwillig und kostenlos auf eine mögliche Infektion durch SARS-CoV-2 testen lassen können. Das gilt ab der nächsten Testwoche für Lehrerinnen und Lehrer – also vom 7. bis 11. September (37. KW). Voraussetzung ist die Vorlage eines Berechtigungsscheins vom Arbeitgeber. Die Kosten übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.
Berechtigt zur Durchführung der Tests sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Diagnostik- und Testzentren mit eigener BSNR. Für die Abrechnung der ärztlichen Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie bei den präventiven Testungen von Schul- und Kita-Personal.
Die dem Testangebot zugrunde liegende Vereinbarung zwischen MAGS und KV Nordrhein gilt zunächst bis 9. Oktober. Das sind die weiteren Testtermine:
Testmöglichkeiten für Kita-Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen
- KW 36 (31.8.–4.9.)
- KW 38 (14.9.–18.9.)
- KW 40 (28.9.–2.10.)
Testmöglichkeiten für Beschäftigte in öffentlichen und privaten Schulen sowie in Schulen des Gesundheitswesens:
- KW 37 (7.9.–11.9.)
- KW 39 (21.9.–25.9.)
- KW 41 (5.10.–9.10.)
Um eine Überlastung der Praxen und Labore zu vermeiden, sind die Anspruchsberechtigten von den zuständigen Stellen des Landes darauf hingewiesen worden, dass die Terminvorgaben als verbindlich anzusehen sind. Zuletzt hatten rund 13.500 Kita-Beschäftigte und rund 21.700 Beschäftigte an Schulen von dem kostenlosen Testangebot Gebrauch gemacht. Positiv befundet wurden 0,3 Prozent der Kita-Tests und 0,4 Prozent der Schul-Tests (Stand: 24.8.).
Hinweise zur Abrechnung finden Sie in unserer KVNO-Praxisinformation vom 30. Juli