Zur Vermeidung von Quarantäne-Anordnungen durch Gesundheitsämter sollten Ärztinnen und Ärzte die aktuellen RKI-Empfehlungen zum Kontaktmanagement kennen. Danach wird medizinisches Personal zu einer „Kontaktperson der Kategorie I“, wenn es sich in einem Raum mit Kontakt zum Quellfall z. B. im Rahmen einer medizinischen Untersuchung (≤ 1,5 m) ohne adäquate Schutzausrüstung aufhält. Die Folge der Einordnung als Kategorie I-Fall ist die häusliche Quarantäne für 14 Tage nach Exposition.
Das Risiko einer Kontaktperson der Kategorie I wird indes zur Kategorie III herabgestuft, wenn die medizinische Fachkraft durchgängig und korrekt medizinischen Mund-Nasenschutz trägt und der Patient mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung. In der Kategorie III ist keine Quarantäne vorgesehen.
Bitte beachten Sie daher, dass sowohl Ihre Patienten als auch Sie selbst bzw. das Praxispersonal in Risikosituationen durchgängig mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen. Andernfalls kann es im Rahmen der Kontaktnachverfolgung positiv getesteter Patienten zu Quarantäne-Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes kommen. Eine einfache Mund-Nase-Bedeckung (MNB) oder ein Stofftuch (wie sie etwa die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW allgemein empfiehlt) werden von örtlichen Gesundheitsämtern nicht als ausreichender Schutz akzeptiert. Bei Tätigkeiten, von denen ein hohes Infektionsrisiko, etwa durch Aerosole ausgeht, ist grundsätzlich ein höherer Schutz (u. a. FFP2-Maske) notwendig.
Weitere Informationen vom RKI zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Infekten