Patienten, die eine COVID-19-Infektion durchgemacht haben, können nach einmaliger Impfung auch dann ein digitales Impfzertifikat erhalten, wenn die Erkrankung mehr als sechs Monate her ist und deswegen kein Genesenenzertifikat mehr ausgestellt werden kann. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der KBV bestätigt. Als Beleg genügen ein positiver PCR-Test und der Eintrag der Corona-Impfung im Impfbuch.
In der Vergangenheit gab es diesbezüglich mehrfach Unklarheit. Die verpflichtende Vorlage eines Genesenenzertifikats hätte dazu geführt, dass Personen, die erst sechs Monate oder später nach ihrer Erkrankung geimpft werden, kein digitales Impfzertifikat hätten erhalten können. Denn ein Genesenenzertifikat darf frühestens 28 Tage und längstens sechs Monate nach einem positiven PCR-Test ausgestellt werden.
STIKO-Empfehlung für Genesene
Nach der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten immungesunde Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nur eine Impfstoffdosis erhalten. Dies gilt auch, wenn der Infektionszeitpunkt länger als sechs Monate zurückliegt.
Möglich ist eine Impfung aber auch schon ab vier Wochen nach dem Ende der COVID-19-Symptome, wenn beispielsweise eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Virusvarianten gegeben ist, gegen die eine überstandene SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz mehr vermittelt. Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung laut STIKO bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen.
Ausstellen von Zertifikaten
Für das automatisierte Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten für Genesene mit Hilfe des Praxisverwaltungssystems (PVS) können Vertragsärzte für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden, zwei Euro abrechnen (GOP 88351), für nicht in der eigenen Praxis geimpfte Personen sechs Euro (GOP 88352). Auch für das Ausstellen eines PVS-generierten Genesenenzertifikats gibt es zwei Euro (GOP 88371)
Infokasten mit Übersicht zu den drei COVID-19-Zertifikaten der EU