Infolge der Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten für Videosprechstunden stark ausgeweitet worden. Das hat zu einem Digitalisierungsschub in den Praxen geführt. Waren es Anfang des Jahres noch knapp 50 Praxen in Nordrhein, die Videosprechstunden angemeldet hatten, so stieg die Zahl bis Ende März auf rund 5.400 Praxen.
Vertragsärzte können die Behandlung per Video derzeit in allen Fällen wählen, in denen sie sie für therapeutisch sinnvoll halten. Auch Psychotherapeuten können die Videosprechstunde grundsätzlich dann nutzen, wenn es bereits einen persönlichen Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung gab und aus therapeutischer Sicht kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist. In Ausnahmefällen kann eine Psychotherapie derzeit auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder einer probatorischen Sitzung per Videosprechstunde begonnen werden, beispielsweise wenn dem Patienten ein Aufsuchen der Praxis infolge von Corona nicht zumutbar ist. Die Begrenzungsregelungen bei der Videosprechstunde sind vorübergehend ausgesetzt. Um die Leistungen abrechnen zu können, müssen Ärzte und Psychotherapeuten jedoch den Einstieg in die Videosprechstunde inklusive Zertifikat des Videodienstanbieters gegenüber der KV Nordrhein anzeigen.
Rolle der Digitalisierung im Praxisalltag
Wie die Niedergelassenen digitale Angebote nutzen und welche Erfahrungen sie damit – nicht zuletzt im Rahmen der Corona-Pandemie – im Praxisalltag gemacht haben, will die KBV über das PraxisBarometer Digitalisierung 2020 erfahren. Dazu werden ab kommender Woche bundesweit etwa 9.000 Vertragsärzte und -Psychotherapeuten vom IGES-Institut angeschrieben, das die Erhebung im Auftrag der KBV durchführt. Die Online-Befragung läuft bis zum 23. Juni. Ergebnisse werden im Herbst erwartet.