Die KVNO hat sich mit den nordrheinischen Krankenkassen darauf verständigt, die Sonderregelung für DMP-Schulungen zu verlängern (vgl. KVNO-Praxisinformationen vom 30. April und 26. Juni). In den DMP-Verträgen vereinbarte Schulungen können von berechtigten Ärzten bis vorerst zum 31. Dezember (telemedizinisch) per Video über zertifizierte Systeme erbracht und über die regulären Symbolnummern abgerechnet werden.
Auch die Abweichung der Gruppengröße bis hin zu einzelnen Patienten ist weiter möglich, und mit den vereinbarten Preisen je Unterrichtseinheit sind alle Kosten abgegolten. Eine rein telefonische Beratung stellt keine Schulung dar. Eine mit der Schulung zeitgleiche Abrechnung der Videosprechstunde (gem. Anlage 31 b BMV-Ä) oder telefonischen Beratung (EBM-Ziffer 01435) ist nicht erlaubt.