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Die KVNO hat sich mit den nordrheinischen Krankenkassen darauf verständigt, die Sonderregelung für DMP-Schulungen zu verlängern (vgl. KVNO-Praxisinformationen vom 30. April und 26. Juni). In den DMP-Verträgen vereinbarte Schulungen können von berechtigten Ärzten bis vorerst zum 31. Dezember (telemedizinisch) per Video über zertifizierte Systeme erbracht und über die regulären Symbolnummern abgerechnet werden.

Auch die Abweichung der Gruppengröße bis hin zu einzelnen Patienten ist weiter möglich, und mit den vereinbarten Preisen je Unterrichtseinheit sind alle Kosten abgegolten. Eine rein telefonische Beratung stellt keine Schulung dar. Eine mit der Schulung zeitgleiche Abrechnung der Videosprechstunde (gem. Anlage 31 b BMV-Ä) oder telefonischen Beratung (EBM-Ziffer 01435) ist nicht erlaubt.

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.