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Geflüchteten aus Kriegs- und Krisengebieten wie der Ukraine sollten in Deutschland frühzeitig alle Impfungen angeboten werden, die die Ständige Impfkommission (STIKO) für die in Deutschland lebende Bevölkerung empfiehlt. Bestimmte Impfungen sollten bei Ungeimpften oder Personen mit unklarem Impfstatus prioritär begonnen bzw. komplettiert werden. Besonders unter Kindern und Jugendlichen besteht in Gemeinschaftsunterkünften ein hohes Ausbruchspotenzial durch Varizellen. Das Robert Koch-Institut (RKI) spricht von einem „Mindest-Impfangebot“.

Impfungen, die nicht dokumentiert sind, sollten aus pragmatischen Gründen als nicht durchgeführt angesehen werden. Die STIKO hat im Epidemiologischen Bulletin 4/2022 (Kapitel 6) Empfehlungen dazu ausgesprochen, wie Impfungen nachgeholt werden sollen, wenn sie nicht altersgerecht erfolgt sind. Alle Informationen dazu hat das RKI hier zusammengefasst:

RKI: Hinweise zu Impfungen bei Geflüchteten aus der Ukraine

Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfungen

Epidemiologisches Bulletin 4/2022

KVNO Praxisinfo | Themen: Corona-Testverordnung, Basisschutzmaßnahmen in NRW, Impfungen Ukraine-Geflüchtete (PDF, 650 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.