Der Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vom 9. Oktober, in dem hiesige Städte und Kreise angewiesen wurden, Bürgerinnen und Bürgern aus Hotspot-Kommunen (ab 50 Corona-Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) in der ersten Herbstferienwoche kostenlose Tests auf SARS-CoV-2 zu ermöglichen, ist gestern (15. Oktober) mit Blick auf die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums aufgehoben worden.
Ob Bürgerinnen und Bürgern vor Reiseantritt künftig kostenlose Tests erhalten können, regelt nun jede Kommune selbst – etwa per Allgemeinverfügung. Ob eine solche vor Ort besteht, erfahren Bürgerinnen und Bürger bei ihrem jeweiligen Gesundheitsamt, andernfalls müssen Reisende die Testkosten grundsätzlich privat tragen. Vertragsärzte dürfen ohne Beauftragung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) oder eine kommunale Allgemeinverfügung keine Tests für asymptomatische Urlauber durchführen. Eine Testverpflichtung besteht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht.