Wie sollen Praxen mit COVID-19-Impfstoff umgehen, der nicht mehr zu verwenden ist? Dazu hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut bereits im März diesen Jahres Empfehlungen herausgegeben. Bei SARS-CoV-2-Vakzinen sind keine Risiken vorhanden, die einen besonderen Umgang mit Impfstoffabfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen bzw. Arzneimittelabfällen erfordern. Dies trifft auch für die derzeit bekannten, noch in der Entwicklung befindlichen COVID-19-Impfstoffe zu.
Sollte in Ausnahmefällen Impfstoff aus Gründen der Qualitätssicherung, wie beispielsweise bei der Unterbrechung von Kühlketten, nicht mehr genutzt werden können und in größeren Chargen zur Entsorgung anstehen, ist er unter Vermeidung einer missbräuchlichen Weiterverwendung einer geeigneten thermischen Behandlung zuzuführen, z.B. durch die Entsorgung im Hausmüll (graue Tonne) und der anschließenden Vernichtung in der Müllverbrennungsanlage.
Wir empfehlen zusätzlich, das Datum der Entsorgung, die Menge und die Produktbezeichnung des zu entsorgenden Impfstoffes zu dokumentieren. Die Dokumentation kann formlos erfolgen. Das NRW-Gesundheitsministerium teilte hierzu auf Nachfrage mit, dass es „keinerlei Vorgaben zur Entsorgung der Impfstoffe“ gebe.
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19