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Anfang Mai haben Krankenkassen weitere Prüfanträge wegen der Verordnung von Impfstoffen auf dem falschen Bezugsweg versandt. Die Krankenkassen monieren erneut, dass Impfstoffe für Standard- oder Indikationsimpfungen fälschlicherweise auf den Namen der Versicherten anstatt als Sprechstundenbedarf verordnet worden sind. Ungeachtet dessen sind wir weiterhin der Auffassung, dass den Krankenkassen durch den falschen Bezugsweg im Ergebnis kein Schaden entstanden ist.

Sofern Sie einen solchen Prüfantrag erhalten, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:

1. Sie akzeptieren den beantragten Regress und senden der Prüfungsstelle die dem Antrag beiliegende Vereinbarung zurück. Das Verfahren ist dann beendet.

2. Sie unternehmen gar nichts. Die Prüfungsstelle ist auf jeden Fall verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und zu entscheiden.

3. Sie reichen der Prüfungsstelle innerhalb der gesetzten Frist eine Stellungnahme ein. Das kann formfrei erfolgen und muss nur erkennen lassen, dass Sie sich gegen den Antrag zur Wehr setzen. Bitte beantragen Sie – falls notwendig – Fristverlängerung.

Anträge sorgfältig prüfen

Selbst wenn Sie den Impfstoff auf dem falschen Bezugsweg verordnet haben, könnte es aussichtsreich sein, eine Stellungnahme abzugeben, jedenfalls nicht die Vereinbarung zu unterzeichnen. Bitte prüfen Sie, ob

  • die Antragssumme und die auf den beigefügten Rezeptkopien ausgewiesenen Beträge übereinstimmen
  • etwaige Zuzahlungen von Patienten berücksichtigt wurden
  • im Rahmen der Schadensberechnung die Differenzwertberechnung korrekt angewandt wurde. Wenn der komplette (Netto-)Betrag des Impfstoffes als Schaden angelastet wird, wurde eine Differenzwertberechnung, die nur die unterschiedlichen Kosten zwischen falschem Bezugsweg und Sprechstundenbedarf berücksichtigt, nicht durchgeführt.

Den Rechtsweg können leider nur die betroffenen Praxen selbst beschreiten, um ihre Rechte zu wahren. Die Verfahren vor der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss sind grundsätzlich kostenfrei.

KVNO Praxisinfo | Themen: Verteilaktion von Schutzmaterial, Prüfanträge zu Impfstoffverodnung, Pandemieforschung, Jobportal für freie Berufe – auch für Geflüchtete

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.