Es soll helfen, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern: Mit Molnupiravir kann seit dem 3. Januar erstmals ein orales antivirales Medikament zur Behandlung von COVID-19-Risikopatienten verordnet werden – neben der Möglichkeit einer Behandlung mit monoklonalen Antikörpern. Es soll zur Behandlung von nicht hospitalisierten Patienten mit COVID-19 ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf eingesetzt werden.
Lagevrio rechtmäßig in Verkehr
Molnupiravir ist in der Europäischen Union noch nicht zugelassen, wird allerdings von der Bundesregierung rechtmäßig in Verkehr gebracht. Daten aus der für die Zulassung eingereichten Studie zeigen, dass bei Gabe über fünf Tage (2 x 800mg/Tag) die Hospitalisierungs- und/oder Sterberate gegenüber Placebo um etwa 30 Prozent niedriger liegt.
Das Medikament wird in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hoch-pathogene Erreger (STAKOB) als „gut verträglich“ beschrieben. Es gebe bisher auch keine Hinweise auf Medikamenteninteraktionen.
Die Bundesregierung hat von dem Arzneimittel der Firma Merck Sharp & Dohme mit dem Handelsnamen Lagevrio zunächst 80.000 Dosen beschafft.
Kriterien und Hinweise für die Anwendung
Wann sollte Molnupiravir angewendet werden? Aufgrund der derzeit begrenzten Verfügbarkeit sollte das Arzneimittel laut Stellungnahme von AWMF und STAKOB vor allem bei hohem Alter und dem Vorliegen mehrerer Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes, chronische Niereninsuffizienz, Krebs sowie Herz- und Lungenerkrankungen verordnet werden. Bei immunsupprimierten Patienten mit unzureichender Impfantwort wird bevorzugt die Gabe monoklonaler Antikörper empfohlen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Patienteninformation mit Hinweisen zur Anwendung von Lagevrio erstellt. Hier wird auch ausdrücklich auf Kontraindikationen hingewiesen wie beispielsweise eine bestehende Schwangerschaft. Das Informationsblatt wird den Patienten zusammen mit dem Medikament in der Apotheke ausgehändigt.
Patienten sollten mit der Einnahme von Molnupiravir innerhalb von fünf Tagen nach Einsetzen von COVID-19 Symptomen beginnen. Empfohlene Dosis: 800 mg (vier 200 mg-Kapseln) oral alle zwölf Stunden an fünf aufeinanderfolgenden Tagen.
Spezielles Verfahren zur Verordnung und Belieferung
Der Bund sieht ein spezielles Verfahren zur Verordnung und Belieferung von Lagevrio vor. Die Apotheken dürfen das Arzneimittel nur auf Grund einer ärztlichen Verordnung beim Großhandel bestellen und an den Patienten zusammen mit den Anwendungshinweisen abgeben (auch per Botendienst). Apotheken dürfen Lagverio nicht bevorraten.
Demnach stellen Ärzte die Verordnung nach individueller Risikoabwägung (siehe Stellungnahme von AWMF und STAKOB) aus und übermitteln diese direkt an ihre Apotheke vor Ort. Voraussetzung: Es muss ein positives Testergebnis vorliegen. Auch ein Antigentest ist ausreichend – in diesem Fall erfolgt nach der Verordnung eine zusätzliche PCR-Testung.
Damit Lagevrio den Patienten zeitnah erreicht, sind alle an der Lieferkette Beteiligten gehalten, die ärztliche Verordnung schnellstmöglich zu beliefern. Um den Vorgang zu beschleunigen, kann der Arzt den Apotheker vorab, z.B. telefonisch, über die Verordnung informieren, so dass dieser die Bestellung bereits auslösen kann, bevor ihn das Rezept erreicht.
Verordnung auf Muster 16
Vertragsärztinnen und -ärzte stellen die Verordnung auf dem Arzneimittelrezept (Muster 16) aus. Als Kostenträger geben sie – wie beim COVID-19-Impfstoff – das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem IK 103609999 an.
KBV Infos – Antivirale Arzneimitteltherapie
Treten Nebenwirkungen auf müssen diese wie bei anderen Arzneimittel auch umgehend an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden. Weitere Informationen unter anderem zur digitalen Meldung von Nebenwirkungen sind auf bfarm.de verfügbar.
Informationen für Angehörige der medizinischen Fachberufe für den Gebrauch von Molnupiravir
Stellungnahme von AWMF und STAKOB zu Molnupiravir
Patienteninformation des BfArM mit Hinweisen zur Anwendung von Lagevrio