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KBV und GKV-Spitzenverband hatten den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund der Corona-Pandemie von den Regelungen zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V und der Anlage 9.2 BMV-Ä befristet bis zum 30. Juni abzuweichen. Danach konnten die KVen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung sowie Maßnahmen zur Prozess- und Ergebnisqualität aussetzen, von diesen abweichen oder diese anpassen, soweit dies durch das Corona-Infektionsgeschehen erforderlich und im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung vertretbar erschien.

Vor diesem Hintergrund hatte die KV Nordrhein verschiedene QS-Maßnahmen für das 2. Quartal 2020 ausgesetzt (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 24. April). Zum dritten Quartal werden sie wieder aufgenommen. Es handelt sich um folgende QS-Maßnahmen:

  • Stichprobenprüfungen sowie Überprüfungen zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung
  • Frequenzregelungen
  • Konstanzprüfungen für Ultraschallgeräte
  • Überprüfung der Mindestpatientenzahl im Rahmen der Schmerztherapie-Vereinbarung nach der GOP 30704 EBM
  • Überprüfung von leistungsbereichsspezifischen Fortbildungsnachweisen

Ausnahme: Die Fallsammlungsprüfungen zur Mammographie bleiben bis zum 30.09.2020 ausgesetzt.

Praxisinfo | Themen Schutzschirm, Wiederaufnahme Praxistätigkeit und QS-Anforderungen (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.