Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 19. Januar zusammen mit Bundeskanzlerin Merkel auf eine Verlängerung und teilweise Verschärfung des Lockdowns bis zum 14. Februar verständigt. EineVerschärfung betrifft das Tragen von Masken. In Geschäften und im ÖPNV wird es zur Pflicht, medizinische Masken zu tragen – also entweder Einmal-OP-Masken oder FFP2-Masken. Ob sich die Pflicht auch auf Arztpraxen erstreckt, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Die Auflage zum Maskentragen wird zunächst in einer neuen Coronaschutzverordnung für das Land NRW konkretisiert. Wir informieren, sobald hier nähere Details bekannt werden.
Der Vorteil von FFP2-Masken gegenüber einfachen OP-Masken ist, dass sie Träger und Personen in der nahen Umgebung besser vor der Aufnahme von infektiösen Partikeln aus der Luft schützen. Ein weiterer Vorteil: Sie lassen sich unter bestimmten Bedingungen wiederverwenden. Wissenschaftler der FH Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster haben FFP2-Masken verschiedener Hersteller getestet und empfehlen Privatpersonen zwei Arten der Wiederaufbereitung:
- Sieben-Tage-Regel: Nutzer sollen eine FFP2-Maske nur einen Tag lang tragen. Danach sollte die Maske eine Woche lang bei Raumluft „trocknen“ – am besten aufgehängt in einem Raum mit trockener Luft (nicht Küche oder Bad). In dieser Zeit verlieren mögliche Corona-Viren im Maskenstoff weitestgehend ihre Infektiosität und eine Wiederverwendung ist möglich. „Man benötigt also insgesamt sieben FFP2-Masken, um einen täglichen Maskenwechsel vornehmen zu können und einen geschlossenen Maskenkreislauf möglich zu machen“, heißt es von den Forschern.
- Backofen-Methode: Ein optimales Viren-Reinigungsergebnis wird auch erzielt, wenn die FFP2-Maske bei genau 80 Grad Celsius und bei eingeschalteter Ober-/Unterhitze 60 Minuten lang im Backofen getrocknet wird, nachdem sie zuvor mindestens einen Tag geruht hat. Wichtig ist, die Temperatur genau im Blick zu haben. Dafür empfiehlt sich ein handelsübliches Backofenthermometer. Diese Methode eignet sich aber nicht für Masken mit Atemventil. Ob die Wirkung auch bei Umluft-/Heißluft-Geräten entsteht, haben die Forscher nicht getestet.
Bei beiden Methoden sollte der Trockenzyklus nur fünfmal wiederholt werden. Danach sollte die Maske im Hausmüll entsorgt werden. Eine ausführliche Beschreibung der beiden Wiederaufbereitungsmethoden und weitere wissenswerte Infos zu Schutzmasken haben die Projektpartner in einer verständlichen und reich bebilderten Broschüre zusammengefasst, die Sie hier herunterladen können:
Infobroschüre; Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Praxisgebrauch (PDF, 1,1 MB)