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Die KV Nordrhein hatte vom 1. November 2020 bis 31. März 2021 alle vertragsärztlichen Praxen, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integriert hatten, mit einem finanziellen Bonus unterstützt.  Ab dem 1. April wird die Vergütung für die Einrichtung von gesonderten Infektionssprechstunden für Patienten, die aufgrund eines klinischen Verdachts oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 mit der Symbolnummer 88240 gekennzeichnet sind, nur noch für den hausärztlichen Versorgungsbereich fortgeführt. Die Symbolnummern 97150 und 97151 können somit ausschließlich von Haus- und Kinderärzten berechnet werden.

Voraussetzung für die Förderung bleibt weiterhin, dass innerhalb eines Quartals mindestens 20 symptomatische Corona-Patienten behandelt werden. Hierbei gilt wie bisher, dass die GOP 88240 an jedem Tag der Behandlung eingetragen werden muss.

Die Regelung gilt solange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt (derzeit 30. Juni).

Ausführliche Informationen zu Rahmenbedingungen und Abrechnung finden Sie hier:

Corona-Praxisinformation vom 30. Oktober 2020

Corona-Praxisinformation vom 5. November 2020

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfen in den Praxen, Schutzmaterialverteilung, Telefon-Konsultation, Infektionssprechtunden (PDF, 1.200 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.