Seit April 2021 unterstützt die KV Nordrhein alle Haus- und Kinderärzte, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integriert haben, mit einem finanziellen Bonus. Die Förderung wird aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis zum 31. März 2022 verlängert und gilt zukünftig auch wieder für den fachärztlichen Versorgungsbereich.
Somit können gesonderte Infektionssprechstunden für Patienten, die aufgrund eines klinischen Verdachts oder einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion mit der Symbolnummer 88240 gekennzeichnet sind, weiterhin über die Symbolnummern 97150 und 97151 abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Förderung bleibt, dass innerhalb eines Quartals mindestens 20 symptomatische Corona-Patienten behandelt werden. Hierbei gilt wie bisher, dass die GOP 88240 an jedem Tag der Behandlung eingetragen werden muss.
Symbolnummer | Beschreibung | Bewertung |
SNR 97150 | Zusatzpauschale zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn die Behandlung eines Corona-Patienten im Rahmen einer räumlich und/oder zeitlich getrennten Infektionssprechstunde an einem Werktag (außer Samstag) erfolgt. Einmal im Behandlungsfall | 10 Euro |
SNR 97151 | Zusatzpauschale zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn die Behandlung eines Corona-Patienten im Rahmen einer räumlich und/oder zeitlich getrennten Infektionssprechstunde an einem Samstag erfolgt. Einmal im Behandlungsfall | 15 Euro |