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Seit April 2021 unterstützt die KV Nordrhein alle Haus- und Kinderärzte, die Infektionssprechstunden in ihren Praxisbetrieb integriert haben, mit einem finanziellen Bonus. Die Förderung wird aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis zum 31. März 2022 verlängert und gilt zukünftig auch wieder für den fachärztlichen Versorgungsbereich.

Somit können gesonderte Infektionssprechstunden für Patienten, die aufgrund eines klinischen Verdachts oder einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion mit der Symbolnummer 88240 gekennzeichnet sind, weiterhin über die Symbolnummern 97150 und 97151 abgerechnet werden.
Voraussetzung für die Förderung bleibt, dass innerhalb eines Quartals mindestens 20 symptomatische Corona-Patienten behandelt werden. Hierbei gilt wie bisher, dass die GOP 88240 an jedem Tag der Behandlung eingetragen werden muss.

SymbolnummerBeschreibungBewertung
SNR 97150Zusatzpauschale zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn die Behandlung eines Corona-Patienten im Rahmen einer räumlich und/oder zeitlich getrennten Infektionssprechstunde an einem Werktag (außer Samstag) erfolgt. Einmal im Behandlungsfall10 Euro
SNR 97151Zusatzpauschale zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn die Behandlung eines Corona-Patienten im Rahmen einer räumlich und/oder zeitlich getrennten Infektionssprechstunde an einem Samstag erfolgt. Einmal im Behandlungsfall15 Euro

KVNO Praxisinfo | Themen: Höchstbestellmenge Biontech, Infektionssprechstunde, Schutzmaterialausgabe (PDF, 500 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.