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Nachdem der Bundestag beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern, verlängern sich auch bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Konkret nennt der G-BA folgende Leistungen, die nun bis zum 25. November 2021 Bestand haben:

Disease-Management-Programme (DMP): Um eine mögliche Ansteckung mit COVID-19 zu vermeiden, müssen Patientinnen und Patienten auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der in ein DMP eingeschriebenen Patientinnen und Patienten ist ebenfalls weiterhin nicht erforderlich, sofern die Untersuchung aufgrund des Infektionsschutzes nicht durchgeführt werden konnte.

Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können Arzneimittel bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler verordnet werden.

Kinderuntersuchungen U6 bis U9: Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gilt weiterhin: Die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten können überschritten werden. Dieser Schritt soll es Eltern und Kinderarztpraxen ermöglichen, die U-Untersuchungen problemlos nachzuholen.

Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren, zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, müssen vorübergehend nicht vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Ergänzende Informationen, auch zu abweichenden Geltungsdauern von weiteren Sonderregeln wie zur telefonischen AU, zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln oder zur ASV, hat der G-BA auf folgender Internetseite zusammengefasst:

G-BA: Corona-Sonderregelungen

KVNO Praxisinfo | Themen: Impfstoffbestellung KW37, Auffrischungsimpfungen, Corona-Sonderregeln verlängert, Fluthilfe (PDF, 900 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.