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Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein weiteres Quartal bis zum Jahresende 2020 verlängert. Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gilt auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Zum 30. September 2020 ausgelaufen ist hingegen die Regelung, wonach 200 Punkte für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ausreichen. Seit 1. Oktober gilt damit wieder, dass Vertragsärzte und -psychologen innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen müssen.

KVNO Praxisinfo | Themen: Präventive Coronatests, Fortbildungen, Hygienepauschalen, Web-Seminare

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.