Die Partner des Bundesmantelvertrags-Ärzte haben sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie auf die Fortführung der befristeten Sonderregelungen für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) verständigt. Diese betreffen die Fortbildungsveranstaltungen und die sogenannte Refresher-Fortbildung, die alle drei Jahre zu absolvieren ist. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Die verlängerten Sonderregelungen ermöglichen die Genehmigungen für die NäPA auch dann, wenn mit der Fortbildung zur NäPA nachweislich bereits begonnen wurde und der voraussichtliche Abschluss der Fortbildung bis zum 31. März 2022 erfolgt. Zudem kann bei bereits erteilten Genehmigungen die Frist für den Nachweis der Refresher-Fortbildung um 21 Monate verlängert werden, sofern die Drei-Jahres-Frist für die Wahrnehmung des Refresher-Kurses im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. März 2022 endete beziehungsweise endet.
Das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet. Die entsprechende Änderungsvereinbarung wird in Kürze im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.