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Die funktionelle Entwicklungstherapie ist in der sozialpsychiatrischen Versorgung (SPV) von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Leistung der nicht-ärztlichen Praxismitarbeiter und ist unter der Gebührenordnungsposition (GOP) 14310 abrechenbar. Die videogestützte Durchführung war dabei bislang nicht berechnungsfähig. Weil es durch die Corona-Pandemie aber Fälle gibt, in denen Patienten die Praxis nicht aufsuchen und persönliche Kontakte daher nicht stattfinden können, wurde nun zeitlich befristet eine neue Leistung für videogestützte Maßnahmen einer funktionellen Entwicklungstherapie durch qualifizierte Mitarbeiter gemäß der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung in den EBM (Abschnitt 14.3) aufgenommen. Ab 15. Mai und befristet bis zunächst 30. Juni kann die funktionelle Entwicklungstherapie unter der neuen EBM-Ziffer 14223 videogestützt als Einzelbehandlung stattfinden und ist je vollendete 15 Minuten berechnungsfähig.

Die neue GOP ist mit 102 Punkten etwas geringer bewertet als die GOP 14310 (114 Punkte). Zudem ist die neue Leistung nur bei Patienten möglich, die dem SPV-Mitarbeiter bekannt sind. Das heißt, dass im Zeitraum der letzten vier Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Kontakt zwischen dem SPV-Mitarbeiter und dem Patienten in derselben Arztpraxis stattgefunden haben muss. Darüber hinaus ist eine regelmäßige ärztliche Anleitung Voraussetzung für die Berechnungsfähigkeit der GOP 14223.

Da es sich um eine videogestützte Leistung handelt, gelten für die Abrechnung die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Auch Technikzuschlag berechenbar

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass im Zusammenhang mit der GOP 14223 auch der Technikzuschlag nach GOP 01450  – abweichend von der Leistungsbeschreibung – zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020 berechnungsfähig ist. Die durchgeführten und abgerechneten Leistungen gemäß der GOP 01450 fließen in das Punktzahlvolumen des behandelnden Vertragsarztes ein.

Praxisinfo: Themen: PCR-Tests, Schutzmaterial-Lieferungen und Masken-Rückruf (PDF, 900 KB)

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Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.