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Versicherte der AOK Rheinland-Hamburg benötigen für Heilmittelbehandlungen wie Ergo- oder Physio­therapie keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr. Vertragsärztinnen und -ärzte können rückwirkend zum 30. April entsprechende Heilmittelverordnungen ohne Vorliegen einer Genehmigung ausstellen.

Die AOK Rheinland-Hamburg hat das Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls gemäß § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie mit Wirkung zum 30. April widerrufen, um medizi­nisch notwendige und unaufschiebbare Heilmittelbehandlungen während der Corona-Pandemie so auf­wandsarm wie möglich zu gestalten.

Praxisinfo: Themen unter anderem Praxisbesuche, Kurzarbeitergeld und Tests (PDF, 400 KB)

coronavirus.nrw – Das Archiv

Auf dieser Webseite finden Sie alle Meldungen rund um Corona und die Impfungen bis zum 30. Juni 2022. Neue Meldungen der KVNO Praxisinformation ab dem 1. Juli 2022 finden Sie auf der Webseite der KV Nordrhein unter www.kvno.de/praxisinformation.