Versicherte der AOK Rheinland-Hamburg benötigen für Heilmittelbehandlungen wie Ergo- oder Physiotherapie keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr. Vertragsärztinnen und -ärzte können rückwirkend zum 30. April entsprechende Heilmittelverordnungen ohne Vorliegen einer Genehmigung ausstellen.
Die AOK Rheinland-Hamburg hat das Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls gemäß § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie mit Wirkung zum 30. April widerrufen, um medizinisch notwendige und unaufschiebbare Heilmittelbehandlungen während der Corona-Pandemie so aufwandsarm wie möglich zu gestalten.
Praxisinfo: Themen unter anderem Praxisbesuche, Kurzarbeitergeld und Tests (PDF, 400 KB)