Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag, 20. November 2020, wesentliche Bestandteile der aktuellen Corona-Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen außer Vollzug gesetzt. Nach Informationen der Landesregierung werden die Regelungen der Verordnung daher aktuell nicht angewendet.
Hintergrund ist, dass das Gericht die gegenwärtige Quarantäneregelung nach Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet in Frage stellt. Es ist der Auffassung, dass eine Quarantäne nicht gerechtfertigt ist, wenn in den Gebieten des jeweiligen Aufenthalts kein höheres Ansteckungsrisiko als hierzulande besteht. Die Einordnung als Risikogebiet durch das RKI erfolgt unabhängig von einem Vergleich mit der jeweiligen Infektionslage in Deutschland.
Die Regelung, wonach frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein kostenloser COVID-19-Test durchgeführt und im Fall eines negativen Ergebnisses die Quarantäne beendet werden kann, findet durch den Gerichtsbeschluss derzeit keine Anwendung. Aufgrund der Testverordnung des BMG haben die Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten dennoch (vorerst) weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise. Sofern weitere Änderungen beschlossen werden, informieren wir umgehend. Wir haben unsere Übersicht über alle Testkonstellationen in der Arztpraxis entsprechend angepasst.