Als Schutz für den Schulstart nach den Ferien sollen zusätzliche Impfangebote für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren kommen. Bei der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern (GMK) wurde gestern beschlossen, allen Kindern ab zwölf Jahren nun auch die Möglichkeit zu geben, sich – zusätzlich zur Impfung in einer Arztpraxis – auch in einem Impfzentrum (IZ) gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Außerdem soll es niederschwellige Angebote u.a. in Berufsschulen und Universitäten geben. In NRW können die Kommunen bereits seit gut zwei Wochen in Ihren IZs Corona-Impfungen für 12- bis 15-Jährige anbieten.
Derzeit sind die COVID-19-Vakzine von Biontech/Pfizer sowie Moderna ab zwölf Jahren zugelassen.
Hintergrund für die Entscheidung, so heißt es in dem GMK-Beschluss, ist, dass das bisherige Impfangebot für Sorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche zur Corona-Impfung bisher gut angenommen wurde (bundesweit 20,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen geimpft, 9,9 Prozent vollständig geimpft). Die Ausweitung der Impfmöglichkeiten sollten zudem „zu einem sichereren Start in den Lehr- und Lernbetrieb nach den Sommerferien beitragen“, heißt es in dem Papier weiter. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Corona-Impfungen nach wie vor nur für bestimmte Gruppen von Kindern und Jugendlichen.
Vor dem Hintergrund der fehlenden allgemeinen Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige verweist die MPK bei Ihrer Entscheidung auf den ausdrücklichen Hinweis der STIKO, dass „nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des oder der Sorgeberechtigten eine Impfung möglich“ ist. Die GMK weist in ihrem Papier zudem explizit darauf hin, dass niederschwellige Angebote so auszugestalten sind, „dass die Freiwilligkeit der Annahme dieses Impfangebotes nicht in Frage gestellt wird“.
Spezielle Impfzeiten für Kinder in NRW-Impfzentren
NRW hatte die Impfung von 12- bis 17-Jährigen in Impfzentren bereits per Erlass am 22. Juli ermöglicht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte dazu, das Land „stärkt mit seiner Entscheidung die medizinische Wahlfreiheit der Eltern“. Gleichsam betonte er, dass in den Impfzentren die Empfehlungen der STIKO gelten. Ein „Ärmel hoch und Spritze rein“ solle es bei jungen Menschen nicht geben. Bei den allgemeinen Impfangeboten für alle Kinder und Jugendliche gibt es daher „strenge Vorgaben“ zur individuellen Beratung vor einer Impfung. Um dem besonderen Beratungsbedarf Rechnung zu tragen, werden laut Laumann in den IZs des Landes deshalb gesonderte Zeiten für die Impfung von Kindern und Jugendlichen angeboten. Die Organisation der Impfung von Kindern ab zwölf Jahren in den Impfzentren regeln die zuständigen Kommunen.
STIKO berät zu Impfung mit Moderna-Vakzin
Die STIKO empfiehlt bezüglich des Impfstoffs von Biontech/Pfizer die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung annehmen lassen, für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung (z. B. Patienten unter immunsuppressiver Therapie) besteht. Jugendliche, die arbeitsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko oder einen engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, sollen nach Empfehlung der STIKO auch geimpft werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehen ausreichend Impfdosen beider Hersteller zur Verfügung, um allen der rund 4,5 Millionen zwölf- bis 17-jährigen Personen in Deutschland diese Impfung unmittelbar anbieten zu können.
Derzeit berät die STIKO die Impfung von Kindern und Jugendlichen mit dem mittlerweile ebenfalls zugelassenen Impfstoff von Moderna. Hier hatte das Expertengremium noch keine Empfehlung ausgesprochen.
Haftungsausschluss
Laut BMG hat das Impfen von 12- bis 17-Jährigen ohne ausdrückliche STIKO-Empfehlung keine haftungsrechtlichen Folgen für Ärzte. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes habe man klargestellt, dass die Haftungsfragen für alle Impfungen gegen COVID-19 geklärt seien, so die Sprecherin des BMG.
COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren