Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in ihrer gestrigen Sitzung den Bedarf an mehr Unterstützung und Entlastung für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung festgestellt. Bei der zunehmenden Zahl an Infektionen mit der Virusvariante Omikron erwarten die Gesundheits-Ressortchefs überwiegend mildere Krankheitsverläufe. Dadurch sei damit zu rechnen, dass mehr Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen versorgt werden müssten.
Die GMK hat deshalb das Bundesgesundheitsministerium gebeten, bestimmte Sonderregelungen zur Entlastung der Praxen zu verlängern:
- die Regelungen zur telefonischen AU-Bescheinigung bei Atemwegserkrankungen, zur telefonischen ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation, zur Folgeverordnung per Telefon oder Videosprechstunde bei Heil- und Hilfsmitteln, zur Krankenbeförderung sowie die Regelungen zu Videosprechstunden (derzeit gültig bis 31. März)
- die Regelungen zu Diseasemanagement-Programmen (DMP) (zum 31.12. beendet – G-BA prüft derzeit Verlängerung)
- die Verordnungsdauer von Leistungen durch Krankenhäuser im Rahmen eines Entlassmanagements (derzeit gültig bis 31. Mai)
- die Regelungen zur Aussetzung der Pflicht zur fachlichen Fortbildung für Vertragsärzte und Psychotherapeuten (derzeit gültig bis 31. März)
- Erleichterungen bei der Substitutionstherapie (derzeit gültig bis 31. Mai).
Außerdem sprachen sich die Gesundheitsminister und -senatoren der Länder dafür aus, den Rettungsschirm für Praxen aus dem Jahr 2020 wiedereinzuführen.